Hundehaltung Abmeldung
Leistungsnummer: 99110009070000
Volltext
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine
Abmeldung beim zentralen Hunderegister
notwendig.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Formulare
- Hundesteuer-Abmeldung
- Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
- Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Merkblatt zum neuen Hundegesetz in Niedersachsen
22-01 Hundesteuersatzung für die Stadt Wolfenbüttel ab 1. Januar 2026
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Abmeldeformular
Bei Tod des Hundes Nachweis des Tierarztes
Weitere Informationen
22-01 Hundesteuersatzung für die Stadt Wolfenbüttel ab 1. Januar 2026
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Urheber
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.