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Hundehaltung Abmeldung

Leistungsnummer: 99110009070000

Volltext

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Formulare

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Abmeldeformular

Bei Tod des Hundes Nachweis des Tierarztes

Weitere Informationen

22-01 Hundesteuersatzung für die Stadt Wolfenbüttel ab 1. Januar 2026

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.