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Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt

Volltext

Eine Person darf nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurde. Voraussetzung dafür ist die Befähigung für den Beruf der Patentanwältin/des Patentanwalts, die u.a. die Ablegung einer Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse voraussetzt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2015
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium

Urheber