Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt
Volltext
Eine Person darf nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurde. Voraussetzung dafür ist die Befähigung für den Beruf der Patentanwältin/des Patentanwalts, die u.a. die Ablegung einer Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse voraussetzt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium