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Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

Leistungsnummer: 99031007016000

Volltext

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.1. 

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, jedoch mindesten 300 ¤.



Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.

Rechtsbehelf

Es ist ein Widerspruch möglich.  (siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)

Urheber

List-ID 417 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)