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Stadtsanierung: Ausgleichsbeträge

Leistungsbeschreibung

Bei Beendigung des Sanierungsverfahrens für die innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gelegenen Grundstücke wird nach dem Baugesetzbuch festgestellt, in welcher Höhe eine Bodenwerterhöhung durch die vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen eingetreten ist. Diese Bodenwerterhöhung, die gutachterlich ermittelt wird, ist als Geldleistung vom Eigentümer des Grundstücks an die Stadt Wolfenbüttel zu entrichten und hat die Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch zur Folge. Da hier jeweils individuelle Berechnungen vorzunehmen sind, können Auskünfte nur im Einzelfall von dem zuständigen Sachbearbeiter eingeholt werden.

Nach Abschluss des Verfahrens wird von der Stadt die Löschung des Sanierungsvermerkes beim Amtsgericht Wolfenbüttel beantragt.

Rechtsgrundlage

§§ 154, 162 und 163 Baugesetzbuch (BauGB).