Stadtsanierung
Leistungsbeschreibung
Die Innenstadt sowie Teile der August- wie auch Juliusstadt sind seit 1978 als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "Historische Innenstadt" ausgewiesen. In die Grundbücher der innerhalb dieses Gebietes liegenden Grundstücke ist ein sog. Sanierungsvermerk eingetragen worden. Damit wird darauf hingewiesen, dass das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuches anzuwenden ist. Dies beinhaltet u. a., dass bestimmte Bauvorhaben, wie auch das Grundstück betreffend Rechtsvorgänge, wie z.B. der Verkauf, die Teilung usw., einer schriftlichen Genehmigung der Stadt bedürfen.
Die Eintragung bewirkt jedoch auch, dass für grundhafte Sanierungen der Gebäude Städtebauförderungsmittel in Anspruch genommen werden können. Hierfür ist es erforderlich, dass vor Beginn der Baumaßnahme bei der Sanierungsstelle ein entsprechender Antrag eingereicht wird. Sofern ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, kann zwischen dem Eigentümer und der Stadt ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen werden, mit dem die Abwicklung des Modernisierungsvorhabens geregelt wird.
Aufgrund der vertraglichen Regelung kann der Bauherr auch die ihm entstandenen Aufwendungen - soweit diese anzuerkennen sind - steuerlich erhöht abschreiben. Diese steuerliche Bescheinigung wird von der Sanierungsstelle erteilt. Über weitere Hilfen beraten Sie die Mitarbeiter gern.