Vertretung für eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt Bestellung
Volltext
Eine Vertretung kann nur dann selbst bestellt werden, wenn diese von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt übernommen wird, die oder der derselben zuständigen Stelle angehört. Dabei kann die Bestellung auch von vornherein für alle Verhinderungsfälle erfolgen, die während eines Kalenderjahres eintreten können. In anderen Fällen kann eine Vertretung nur auf Antrag der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts von der zuständigen Stelle bestellt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium
Bearbeitungsdauer
- 3 Monat(e)
- § 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Urheber
List-ID 447 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)