Verwaltung privater Vor- und Wiederkaufsrechte sowie Rückauflassungsvormerkungen
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Wolfenbüttel besitzt an verschiedenen Grundstücken in Abt. II des jeweiligen Grundbuches eingetragene Rechte. Dazu gehört das Vorkaufsrecht, das Wiederkaufrecht und die Rückauflassungsvormerkung.
Das Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht hat die Stadt bei Verkäufen ihres Grundbesitzes immer dann vereinbart, wenn der Verkauf deutlich unter den Marktverhältnissen lag. Die Rechte resultieren aus den 1950er und 1960er Jahren. Das Wiederkaufsrecht kann gegen Zahlung eines Wertausgleiches, der im Einzelfall zu berechnen ist, gelöscht werden. Eine Löschung eines Vorkaufrechtes kann nach Zahlung einer Ablösesumme erteilt werden.
Mit der Rückauflassungsvormerkung sichert die Stadt seit einigen Jahren vertraglich vereinbarte Verpflichtungen, die der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen hat. Wurde die Verpflichtung erfüllt, kann die Löschung beantragt werden. .
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kopie der grundbuchfähigen Urkunde.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühren, die sich nach der Höhe des Darlehns richten.
Rechtsgrundlage
Kaufverträge mit der Stadt.