Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen
Volltext
Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Erforderliche Unterlagen
-
detailierte Beschreibung
- des Produkts und
- der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
- ggf. Rezepturangaben
Kosten
- Gebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Fristvorgabe.
Rechtsgrundlage(n)
- Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben