Werkstattkarte: Rückgabe
Volltext
Im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bzw. auf Verlangen des Unternehmens ist die Werkstattkarte von der verantwortlichen Fachkraft unverzüglich der Werkstatt zurückzugeben.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Die Werkstattkarte ist der zuständigen Stelle zeitnah zurückzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wird die Werkstattkarte von der Fachkraft nicht zurückgegeben, hat der Unternehmer/die Unternhmerin die zuständige Stelle unverzüglich von der Weigerung der Kartenrückgabe zu unterrichten und nachzuweisen, dass alles unternommen wurde, um die von der verantwortlichen Fachkraft mitgenommene und nicht zurückgegebene Werkstattkarte zurückzuerhalten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung