Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Leistungsnummer: 99079002026000
Leistungsbeschreibung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige und ledig sind jeweils:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt, erhältlich bei der Meldebehörde (für Wolfenbütteler Bürgerinnen und Bürger kann diese im Standesamt ausgestellt werden)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
Im Falle von Vorehen/aufgelösten früheren Lebenspartnerschaften oder anderen Besonderheiten erfragen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 40,00 Euro
- Gebühr: 25,00 Euro
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an. - Gebühr: 80,00 Euro
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner