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Wärmeplanung bei der Stadt Wolfenbüttel

Die kommunale Wärmeplanung hat das Ziel den Bürgerinnen und Bürgern planend zur Seite stehen, wenn es um einen Heizungstausch geht. Insbesondere die wirtschaftliche Bewertung einer Heizungsanlage durch jeden Hauseigentümer und Hauseigentümerin wird mit der Wärmeplanung unterstützt. Das übergeordnete Ziel der Wärmeplanung ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045.

mehrschichtige Grafik: Bestandsaufnahme des Wärmebedarfs der vorhandenen Gebäude und der Energieinfrastruktur sowie Identifikation von Wärmequellen © KEAN
Die Analyse verschiedener Betrachtungsebenen bildet die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung

Ab dem 1.01.2024 ist die Stadt Wolfenbüttel, nach dem Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG), verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Im Jahr 2023 wurden darüber hinaus das Gebäude­energiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) durch die Bundesregierung beschlossen. Im Herbst 2023 hat auch der Rat der Stadt den Plänen der Verwaltung zugestimmt.

Die Stadtverwaltung wird ab 2024 eine Wärmeplanung nach den Anforderungen des NKlimaG durchführen. Zur Erfüllung dieser umfänglichen Aufgabe wird es zu gegebener Zeit einen separaten Ansprechpartner geben. Darüber hinaus werden Fachplaner- und Ingenieurbüros die Stadtverwaltung beratend zur Seite stehen. Essenzieller Bestandteil in der kommunalen Wärmeplanung ist auch für die Stadt Wolfenbüttel die Bürgerbeteiligung. Der kommunale Wärmeplan für das gesamte Stadtgebiet wird bis zum 31.12.2026 veröffentlicht. Auch erst dann gelten für Wolfenbüttel die Pflichten nach dem WPG. Das Gesetz verpflichtet die Stadt nach 2026 die kommunale Wärmeplanung regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, zu aktualisieren. Somit werden auch die Ergebnisse und Maßnahmen kontinuierlich an den aktuellen Stand und Bestand an Gebäuden in Wolfenbüttel angepasst werden.

Die Wärmeplanung allein hat keine unmittelbare Außenwirkung, sondern dient als Planungshilfe für Kommunen, Versorger sowie Bürgerinnen und Bürger. Geltende Regelungen und Verpflichtungen ergeben sich maßgeblich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Verwaltung wird auf dieser Internetseite regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und anstehenden Termine informieren, sowie notwendige Informationen bereitstellen.

Kontakt

Frau Klara Krüger

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Klimaschutz und Umwelt
Klimaschutzmanagerin

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel