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Ortsrecht der Stadt Wolfenbüttel

Die Stadt Wolfenbüttel regelt ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der EU-, Bundes- und Landesgesetze unter anderem auch durch eigenes Recht.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt in seinem Artikel 28 den Kommunen das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Mit Satzungen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften setzt die Stadt Wolfenbüttel im sogenannte Ortsrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Kommunalebene fest. Der Rat der Stadt beschließt diese Regelungen. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit über die unmittelbar von ihnen gewählten Vertreter das Recht, eine Ortsgesetzgebung zu schaffen, die sehr stark das örtliche Leben und das Arbeiten der Verwaltung beeinflusst.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an dieser Stelle zur Verfügung gestellten Rechts- und Verwaltungsvorschriften kann keine Haftung übernommen werden. Maßgebend ist allein der in den Verkündungs- beziehungsweise Bekanntmachungsblättern abgedruckte Text.

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