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Datum: 13.12.2023

Wohngeldreform: Wohngeldberechtigt? Anspruch prüfen lassen und Antrag stellen

Seit Anfang 2023 gibt es das Wohngeld Plus, deutlich mehr Haushalte haben damit einen Anspruch auf Wohngeld. Der Wohngeldbetrag hat sich mit der Reform um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Der Landkreis Wolfenbüttel ruft dazu auf, den eigenen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.

Ein Geldschein ist in Form eines Hauses gefaltet und steht auch weiteren Geldscheinen © Pixabay.com
Symbolbild: Wohngeld

Ein Wohngeldanspruch führt zu einer spürbaren Entlastung bei den Wohnkosten. Die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und –empfänger wird sich im Vergleich zu der Zeit vor der Wohngeldreform voraussichtlich verdoppeln.

Wenn der durchschnittliche Wohngeldanspruch bisher rund 180 Euro pro Monat betrug, so beläuft er sich aufgrund der Reform auf rund 370 Euro pro Monat. Eine dauerhaft integrierte Heiz­kosten­komponente sorgt zudem dafür, dass auch steigende Heizkosten zu bezahlen sind.

„Das Wohngeld Plus hilft Menschen mit wenig Einkommen, die Miete bezahlen zu können. Es kommt damit direkt dort an, wo es am dringendsten benötigt wird und ist eine spürbare Entlastung für die Haushalte. Damit wir die Ansprüche zeitnah prüfen und Anträge bewilligen können, haben wir unsere Wohngeldstelle personell verstärkt“, so Sylvia Bender, Leiterin des Amtes für Soziales im Landkreis Wolfenbüttel. „Die Umsetzung der Reform ist für uns dabei eine Herausforderung, denn die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger hat sich im Vergleichszeitraum vor der Reform etwa verdoppelt. Auch die bestehenden Ansprüche mussten durch das Wohngeld-Team überprüft und neu beschieden werden“, so Bender.

Wer hat einen Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem geringen Einkommen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten wird. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen, in denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden wie etwa beim Bürgergeld oder bei der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe, haben in der Regel keinen zusätzlichen Wohngeldanspruch.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Bewilligtes Wohngeld wird ab dem Monat geleistet, in dem der Antrag vorliegt. Somit gehen Bearbeitungszeiten nicht zu Lasten der Antragstellenden: Bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Wohngeldbezug werden die Leistungen rückwirkend ab Antragseingang ausgezahlt.

Je nach Wohnort: Antrag an Stadt oder Landkreis Wolfenbüttel

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreisgebietes Wolfenbüttel ist die Wohngeldstelle im Amt für Soziales beim Landkreis Wolfenbüttel zuständig. Für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet ist die Wohngeldstelle der Stadt Wolfenbüttel zuständig.

Weitere Informationen und Kontakt

Anträge können per Post, persönlich oder per E-Mail eingereicht werden.