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Corona-Überbrückungshilfe II der NBank
Informationen zum Hilfsprogramm „Corona-Überbrückungshilfe II der NBank“
Anträge können gestellt werden
Die Bundesförderung soll die Existenz von gefährdeten Unternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Zeitraum von September bis Dezember 2020 sichern. Anträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.