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Politik auf kommunaler Ebene

„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Artikel 28, 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland).

Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder räumen den Landkreisen, Städten und Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Verwaltung dient ausschließlich der Allgemeinheit und ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden.

Durch die Wahl einer gemeinsamen Vertretung, den Stadtrat, besitzen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Diese Vertretung geht wie auf Bundes- und Landesebene aus einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl hervor.

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister ist Chef der Verwaltung und gleichzeitig politischer Repräsentant der Stadt. Er wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Bei der Wahl am 26. September 2021 wurde Ivica Lukanic zum Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel gewählt.

Als Chef der Verwaltung ist der Bürgermeister Vorgesetzter aller städtischen Bediensteten. Die Verwaltungsgeschäfte leitet er gemeinsam mit den Beigeordneten, mit denen er sich regelmäßig im Verwaltungsausschuss berät.

Als Verwaltungschef hat der Bürgermeister zudem die Ratsentscheidungen inhaltlich vorzubereiten und rechtzeitig die notwendigen Beratungsunterlagen vorzulegen. Als oberster Repräsentant obliegt dem Bürgermeister die Vertretung der Stadt nach außen.

In einer Vielzahl von regionalen und überregionalen Gremien vertritt er die städtischen Interessen. Besonders die vielen Repräsentationsaufgaben bedeuten eine starke zeitliche Beanspruchung. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht Ehrungen, Feierstunden und Jubiläen im Terminkalender stehen. Regelmäßig lädt der Bürgermeister zu Veranstaltungen ins Rathaus, um verdiente Bürger der Stadt oder Gäste aus anderen Städten und Ländern willkommen zu heißen. Prominente Besucher tragen sich dabei ins „Goldene Buch“ der Stadt ein.

Viele 100 Glückwunschschreiben gehen jedes Jahr an Persönlichkeiten, Institutionen und Firmen. Auch zu Ehe- und Altersjubiläen der Wolfenbüttelerinnen und Wolfenbütteler gratuliert der Bürgermeister mit einem  Schreiben.

Angesichts der Fülle seiner Aufgaben kann der Bürgermeister nicht alle Repräsentationstermine selbst wahrnehmen. Ihm stehen daher zwei stellvertretende (ehrenamtliche) Bürgermeister zur Seite, die ihn bei seinen Repräsentationsaufgaben vertreten können.

Allgemeiner Vertreter: Erster Stadtrat Thorsten Drahn

Zur Person Ivica Lukanic

  • seit 1. November 2021 Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel
  • 2016 bis 2021 Stadtbaurat
  • 2014 bis 2016 Amtsleitung Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Wolfenbüttel
    Zusammenlegung der Ämter Zentrales Gebäudemanagement und des Planungsamtes mit der Planung, Bauaufsicht und Tiefbau zum Amt für Stadtentwicklung Planen und Bauen.
  • 2010 bis 2014 Amtsleitung des Zentralen Gebäudemanagements der Stadt Wolfenbüttel
  • 2005 bis 2010 stellvertretende Leitung des Amtes für Stadtplanung der Stadt Wolfenbüttel
  • 2004 bis 2005 Stadtplaner im Stadtplanungsamt der Stadt Bonn
  • 2001 bis 2003 Laufbahn des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes im Städtebau. Examensabschluss.
    Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsbehörde Bezirksregierung Köln).
  • 2000 bis 2001 Architekt bei RPP Architekten in Duisburg
  • 1993 bis 2000 Studium der Architektur und des Städtebaus an der RWTH Aachen Lehrtätigkeit in computergestützen Darstellungstechniken, diverse Tätigkeiten unter anderem als Hilfskraft am Lehrstuhl für Planungstheorie der RWTH Aachen, als freier Mitarbeiter in Projekten des Architekturbüros Böhm, Köln und dem Planungsbüro Heinz, Jahnen, Pflüger, Aachen
  • 21. Januar 1974 Geboren und aufgewachsen in Leverkusen
    Landrat-Lukas-Gymnasium, Leverkusen-Opladen (Abitur)

Rat der Stadt Wolfenbüttel

Der Rat als Vertretung der Wolfenbütteler Bürgerinnen und Bürger ist neben Bürgermeister und Verwaltungsausschuss das Hauptorgan der Stadt Wolfenbüttel. In ihm werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen für das Zusammenleben im Gebiet der Stadt getroffen, die durch die Verwaltung ausgeführt und überwacht werden.

50 Männer und Frauen stehen für ein Gruppenbild neben- und hintereinander auf einer Freitreppe vor einem modernen Gebäude mit großen Glasfenstern und Glasdach. © Stadt Wolfenbüttel
Der neue Rat im November 2021. Es fehlen Leo Pröttel, Dr. Manfred Wolfrum und N.N (CDU)

Der Rat entscheidet beispielsweise über den Bau von Kindergärten und Schulen, Sportanlagen und kulturellen Einrichtungen. Die wohl wichtigste Aufgabe des Rates ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen. Damit stellt der Rat zugleich die Weichen für die Entwicklung der Stadt im jeweiligen Haushaltsjahr. Alle fünf Jahre entscheiden die Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl, welche Ratsmitglieder sie vertreten sollen. Wer einmal als Zuhörer an einer öffentlichen Ratssitzung teilgenommen hat, wird sich vielleicht gefragt haben, woher der Rat die Anregungen für seine Beschlüsse erhält. Die Vorschläge kommen aus den Fraktionen des Rates, den Ortsräten und den Fachausschüssen. Ein Großteil geht naturgemäß von der Verwaltung aus.

Aufgaben des Rates

 

Die Angelegenheiten des Rates, über die der Rat ausschließlich selbst beschließen kann, sind in § 58 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aufgeführt. Der Aufgabenkatalog enthält keine abschließende Aufzählung, sondern nur die aus Sicht des Gesetzgebers wichtigsten der vom Rat wahrzunehmenden Aufgaben. Hier ein kleiner Auszug aus diesem Katalog:

"Der Rat beschließt ausschließlich über

  • die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
  • die Bestimmung des Namens, einer besonderen Bezeichnung, des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Gemeinde, sowie die Benennung von Gemeindeteilen, von Straßen und Plätzen,
  • Gebietsänderungen und den Abschluss von Gebietsänderungsverträgen,
  • den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen,
  • die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen,
  • die Verleihung und Entziehung von Ehrenbezeichnungen einschließlich des Ehrenbürgerrechts,
  • die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und allgemeiner privatrechtlicher Entgelte,
  • die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung,
  • die Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen, ..."

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich darüber hinaus aufgrund vieler Einzelvorschriften, in der NKomVG oder in Spezialgesetzen. Der Rat überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Er kann zu diesem Zweck vom Verwaltungsausschuss und vom Bürgermeister die erforderlichen Auskünfte verlangen. Jedes einzelne Ratsmitglied kann ebenfalls zum Zweck der Überwachung des Verwaltungshandelns vom Bürgermeister die erforderlichen Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen.

zum Bürgerinformationssystem 

Kontakt

Frau Denise Klein

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Büro des Rates

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel

Die Fraktionen / Gruppen im Rat

Die Ausschüsse des Rates

Die Ratsfrauen und Ratsherren können aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden. Der Bürgermeister ist an der Ausschussbildung nicht beteiligt. Die Ratsausschüsse haben keine Organstellung, da sie keine abschließenden Entscheidungen treffen können. Sie sind lediglich Teile des Rates.

Zu unterscheiden von den Ratsausschüssen ist jedoch der Verwaltungsausschuss. Denn der Verwaltungsausschuss ist kein Ausschuss im Sinne des Niedersächsischen Kommunal­ver­fassungs­gesetzes (NKomVG), sondern ein Organ der Gemeinde.

Aufgabe der Ausschüsse ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Die von den Ausschüssen im Rahmen dieser Vorbereitung gefassten Beschlüsse sind rechtlich gesehen lediglich Empfehlungen an den Rat; tatsächlich besitzen sie jedoch eine vorentscheidende Bedeutung.

Ausschussbesetzung der XVIII. Ratsperiode

Besondere Ausschüsse

Neben den Ausschüssen des Rates existieren auch noch Ausschüsse der Stadt Wolfenbüttel nach besonderen Rechtsvorschriften. Hierzu gehören die Werkausschüsse der Eigenbetriebe, der Jugendausschuss und der Ausschuss für das Schulwesen.

Für diese Ausschüsse gelten vorrangig die spezialgesetzlichen Bestimmungen. Die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften haben im Gegensatz zu den freien Ratsausschüssen Entscheidungsbefugnis.

Vertretungen in Beteiligungen

Ortsräte

Die Ortsräte sind im Zuge der Gebietsreform im Jahre 1974 in den eingemeindeten Orten anstelle der früheren Gemeinderäte entstanden. Die Mitglieder der Ortsräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Die genaue Zahl der Mitglieder der Ortsräte wird durch die Hauptsatzung der Stadt Wolfenbüttel bestimmt. Es sind mindestens fünf Ortsratsmitglieder zu wählen.

Aus ihrer Mitte wählen die Ortsräte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder den Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister. Die Ortsbürgermeisterin oder der Ortsbürgermeister erfüllt über seine Tätigkeit als Vorsitzender des Ortsrates hinaus Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung. Die Übernahme von Hilfsfunktionen kann die oder den Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister aber auch ablehnen. Zu den Hilfsfunktionen gehören zum Beispiel die Mithilfe bei ordnungsbehördlichen An- und Abmeldungen, Annahme von Anträgen, Ausfertigung von Beglaubigungen und die Beratung der Organe der Stadt in Angelegenheiten der Ortschaft.

Aufgaben

Die Ortsräte wahren die Belange der Ortschaften und wirken auf ihre „gedeihliche“ Entwicklung innerhalb der Stadt Wolfenbüttel hin. Soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen, entscheiden die Ortsräte unter Beachtung der Belange der gesamten Gemeinde.

Die Ortsräte entscheiden in folgenden Angelegenheiten:

  • Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie Büchereien, Kindergärten, Jugendbegegnungsstätten, Sportanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen
  • Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der örtlichen Park- und Grünanlagen
  • Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft
  • Repräsentation der Ortschaft.

Darüber hinaus sind die Ortsräte in allen wichtigen Angelegenheiten, die die jeweilige Ortschaft berühren, rechtzeitig zu hören. Des weiteren können die Ortsräte in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben, über die das zuständige Organ der Stadt (Rat, Verwaltungsausschuss) innerhalb von vier Monaten zu entscheiden hat.

Der Umfang und Inhalt der Entscheidungs- und Anhörungsrechte des Ortsrates können durch Beschluss des Rates in der Hauptsatzung abweichend geregelt werden, soweit dies auf Grund der besonderen örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.

Bürgerinformationssystem

Zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger: Im Informationssystem der Stadt Wolfenbüttel finden Sie Informationen über Rat, Ausschüsse und Ortsräte und können sich über Sitzungstermine und Tagesordnungen informieren. Außerdem sind öffentliche Vorlagen und Niederschriften einzusehen. 

Aufstellung der einzelnen Ortsratsmitglieder

Bürgerinformationssystem

Interessieren Sie sich für die politische Arbeit in der Stadt Wolfenbüttel? Das Bürger­informations­system macht die Arbeit der politischen Gremien für die Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr transparent und nachvollziehbar.

Interessierte können sich hier über den Rat der Stadt, seine Fachausschüsse aber auch die Ortsräte informieren. Im Bürgerinformationssystem sind alle Kommunalpolitiker mit ihren Mitgliedschaften in den unterschiedlichen Gremien aufgelistet. Ferner finden Sie die aktuellen Termine, Tagesordnungen und Vorlagen der nächsten Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Ortsräte sowie die Protokolle der letzten Sitzungen der jeweiligen Gremien. Eine Recherche in den öffentlichen Sitzungsdaten ist ebenfalls möglich.

Bitte beachten: Alle Vorlagen sind zunächst Vorschläge, die beispielsweise durch Beschlüsse in den Gremien noch verändert werden können. Den genauen Beschlussinhalt finden Sie in der jeweiligen Niederschrift.

Das Bürgerinformationssystem ersetzt nicht die öffentlichen Bekanntmachungen (bis Dezember 2021) beziehungsweise das Amtsblatt der Stadt Wolfenbüttel (ab Dezember 2021).