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Wolfenbüttel-Stiftung

Die Stiftung führt den Namen Wolfenbüttel-Stiftung und hat ihren Sitz im Rathaus der Stadt Wolfenbüttel. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts nach Maßgabe des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes und besitzt die Rechte einer milden Stiftung.

Vertretung, Organe

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, im Verhinderungsfalle durch ein anderes Vorstandsmitglied, vertreten. Der Vorstand ist das einzige Organ der Stiftung, er besteht aus den jeweiligen Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Stadt Wolfenbüttel. Als Sachwalter der Stiftung wird der für das Stiftungswesen zuständige Mitarbeiter des Amtes für Finanzwesen bei der Stadt Wolfenbüttel eingesetzt (Kontakte). Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist der Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel, Herr Lukanic. Ist der Vorsitzende an der Ausübung seines Amtes verhindert, nimmt sein Stellvertreter alle dem Vorsitzenden zustehenden Aufgaben wahr. Der Stiftungsvorstand tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Stiftungsgeschichte


Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 wurden die Horn'sche und die Hoyer-Mühlenbein'sche Stiftung, der Alfred- und Ludwig-Sophien-Stiftung zu Wolfenbüttel (genannt Schweiger'sche Stiftung) zugelegt. Die Schweiger'sche Stiftung ändert zugleich ihren Namen in "Wolfenbüttel-Stiftung". Die Schweiger'sche Stiftung entstand aufgrund eines Testaments der in Göttingen verstorbenen Witwe des dortigen Professors Schweiger, Sophie, geb. Pauli vom 18. Juni 1872. In einem Kodizill des Testaments vom Januar 1882 ist die Stadt Wolfenbüttel Erbin, und soll für die Errichtung einer Stiftung sorgen.

Die Horn'sche Stiftung entstand aufgrund eines Testaments der zu Wolfenbüttel verstorbenen Posamentierer Carl Friedrich Julius Horn und August Heinrich Ferdinand Horn.

Die Hoyer-Mühlenbein'sche Stiftung wurde am 26.01.1856 von den Schwestern Charlotte Mühlenbein, geb. Elich, und Marianne Elich zum Andenken an die Begründer der hiesigen Wohnstätte Klosterstraße 6 errichtet. Weiteres Kapital konnte durch die im Wege der Zweckänderung durchgeführten Einbringung der Heinemann'schen Stiftung und durch die Auflösung des Hachfeld'schen Legates, des Gustav-Thies-Nachlasses, sowie des Kröhl'schen Vermächtnisses dem Vermögen der Wolfenbüttel-Stiftung zugeführt werden.

Der Stiftungszweck

Die Stiftung hat den Zweck, Kinder unbemittelter Eltern zu unterstützen, um ihre Erziehung, die körperliche sowie geistige Ausbildung zu fördern und alte, hilfsbedürftige Personen aus den Stiftungseinkünften zu unterstützen. Des Weiteren können Institutionen und Körperschaften im Stadtgebiet Wolfenbüttel gefördert werden, die Hilfsbedürftige oder Kinder- und Jugendarbeit unterstützen oder Frauenförderung betreiben.

Auf Leistungen der Stiftung besteht kein Rechtsanspruch.

Das Stiftungsvermögen - Grundvermögen

  • Dauerkleingärten "Weiße Schanze" e.V.
    Die Wolfenbüttel-Stiftung ist im Besitz von 33.444 qm Gartenland, weiterhin gehören 54.154 qm der Stadt Wolfenbüttel. Vor Entstehung der Wolfenbüttel-Stiftung gehörten die Grundstücke zur Schweiger'schen und zur Heinemann'schen Stiftung.
  • Dauerkleingärten "Rote Schanze" e.V.
    Der Wolfenbüttel-Stiftung gehören 67.542 qm des Kleingartenlandes, weitere 10.685 qm gehören der Stadt Wolfenbüttel. Zuvor waren die Flächen der Wolfenbüttel-Stiftung im Eigentum der Schweiger'schen und der Horn'schen Stiftung.
  • Dauerkleingärten "Am Mühlenbach" e.V.
    13.410 qm dieses Kleingartenvereines gehören der Wolfenbüttel-Stiftung, weitere 7.316 qm liegen im Eigentum der Stadt Wolfenbüttel. Die Grundstücke der Wolfenbüttel-Stiftung lagen vor der Umbenennung im Eigentum der Schweiger'schen Stiftung.
  • Dauerkleingärten "Rodeland" e.V.
    Die Wolfenbüttel-Stiftung ist hier in Besitz von 19.921 qm des Kleingartenvereins "Rodeland" e.V., weitere 13.125 qm gehören der Stadt Wolfenbüttel. Zuvor gehörte das Gelände der Wolfenbüttel-Stiftung zum Vermögen der Schweiger'schen und der Heinemann'schen Stiftung.
  • Erbbaugrundstücke
    Die Wolfenbüttel-Stiftung unterhält inzwischen nur noch ein Erbbaugrundstück.

Das Stiftungsvermögen - Geldvermögen

  • Stiftungssparkonten
  • Darlehensforderungen
  • Beteiligungen

Die Förderungen der Stiftung

Personenförderung

Der Wolfenbüttel-Stiftung stehen meist zum Ende des Jahres Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Um hilfsbedürftigen Personen zum Weihnachtsfest eine Freude zu bereiten, wird die sogenannte "Weihnachtsbeihilfe" ausgezahlt. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Zuwendung, da möglichst in jedem Jahr ein anderer Personenkreis ausgewählt wird.


Das Sozialamt des Landkreises Wolfenbüttel legt jährlich eine Liste mit Personen vor, die förderungswürdig sind. Aus dieser Liste werden dann einige Personen ausgewählt, die im letzten Jahr keine Förderung erhalten haben. Je nachdem, wie viele Mittel zur Verfügung stehen, ergibt sich dann die Anzahl der Geförderten, da meist Beträge um 150 Euro an den Einzelnen ausgezahlt werden.

Projektförderung

Laut Stiftungszweck können neben Personen auch Institutionen gefördert werden. Die Projektförderungen sind ebenfalls einmalige Zuwendungen, die keinen wiederkehrenden Charakter haben. Es können jedoch nicht alle Projekte antragsgemäß gefördert werden, da auch hier nur begrenzte Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehen. Die bisher geförderten Projekte sind unter Akuelles aufgeführt.

Förderantrag

Antragsberechtigt sind:

    • Personen und Institutionen, die in Wolfenbüttel ansässig sind;
    • die den Stiftungszweck verfolgen;
    • die bedürftig sind.

    Anforderungen an den schriftlichen Antrag:
    • vollständige Angabe des Namens und der Adresse mit Telefonnummer für eventuelle Rückfragen;
    • vollständige Angabe der Bankverbindung Nachweis für die Bedürftigkeit;
    • umfassende Begründung des Antrags;
    • Zeitpunkt, wann die Förderung benötigt wird, speziell bei der Durchführung von Projekten;
    • genaue Angaben über die Höhe des Zuwendungsbetrages.

Bewilligung

Entspricht der Antrag formell und inhaltlich den oben geschilderten Anforderungen, so wird vom Stiftungsvorstand über die Bewilligung und die Höhe der Förderung entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses besteht nicht.

Mittelverwendung

Die beantragten Mittel müssen dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden. Daher bittet die Stiftung, die zweckentsprechende Verwendung des Zuschussbetrages innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung zu belegen. Wenn von Institutionen Einzelpersonen gefördert werden, so sind diese Personen zu nennen, die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und dienen nur zum Nachweis. Die Wolfenbüttel-Stiftung hat die Verwendung der Zuwendungen bei Bedarf der Stiftungsaufsichtsbehörde nachzuweisen.

Die Bewilligung kann widerrufen, bereits gewährte Mittel können ganz oder teilweise wieder zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden. Als nicht zweckentsprechend verwendet gelten die Mittel bereits, wenn innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung die zweckentsprechende Mittelverwendung nicht belegt wird. Eine etwaige Rückzahlung ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stiftung zu leisten. Die Verzinsung des Rückzahlungsanspruches mit 6 % jährlich vom Beginn der Überzahlung an bleibt vorbehalten.

Kontakt

  1. Herr Zumpe

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel
    Kämmerei

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel