Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

bautechnische Nachweise / Baustatik

Leistungsbeschreibung

Innerhalb eines normalen Baugenehmigungsverfahrens ist der Standsicherheitsnachweis (Statik), der Wärmeschutznachweis, der Schallschutznachweis und ggf. die Feuerwiderstandsdauer eines Bauteils zu prüfen.

Die Vorlage und Prüfung der o.g. bautechnischen Nachweise entfällt bei Vorhaben die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 75 a NBauO durchgeführt werden. In diesen Fällen sind entsprechende Erklärungen des Entwurfsverfassers und des Sachverständigen (Statiker) mit einzureichen.

Rechtsgrundlage

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)