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Straßenreinigung

Leistungsnummer: 99108028000000

Leistungsbeschreibung

An- oder Hinterlieger einer zu reinigenden Straße haben entsprechend der örtlichen Satzungen Straßenreinigungsgebühren zu zahlen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Formulare

Verfahrensablauf

Die Straßenreinigungsgebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben. Wenn Sie also Eigentümer eines Grundstücks sind, sind Sie ggf. auch straßenreinigungsgebührenpflichtig.

Abhängig von der Lage des Grundstückes wird dieses als An- oder Hinterlieger zu der zu reinigenden Straße veranlagt.

Die zu reinigenden Straßen sind verschiedenen Reinigungsklassen zugeordnet, welche sich in der Häufigkeit der Reinigung unterscheiden.

Zudem sind Sie als Bürgerin oder Bürger in entsprechenden Umfang ebenfalls zur Straßenreinigung verpflichtet.

Weitere Informationen können den Satzungen zur Straßenreinigung der Stadt Wolfenbüttel entnommen werden.

Voraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen zur Straßenreinigung und den Straßenreinigungsgebühren können den entsprechenden Satzungen entnommen werden.

Rechtsgrundlage

Urheber

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