Straßenreinigung
Leistungsnummer: 99108028000000
Leistungsbeschreibung
An- oder Hinterlieger einer zu reinigenden Straße haben entsprechend der örtlichen Satzungen Straßenreinigungsgebühren zu zahlen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
- Erteilung einer Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat(PDF-Datei: PDF, 549 kB, 04.02.2025, barrierearm)
Verfahrensablauf
Die Straßenreinigungsgebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben. Wenn Sie also Eigentümer eines Grundstücks sind, sind Sie ggf. auch straßenreinigungsgebührenpflichtig.
Abhängig von der Lage des Grundstückes wird dieses als An- oder Hinterlieger zu der zu reinigenden Straße veranlagt.
Die zu reinigenden Straßen sind verschiedenen Reinigungsklassen zugeordnet, welche sich in der Häufigkeit der Reinigung unterscheiden.
Zudem sind Sie als Bürgerin oder Bürger in entsprechenden Umfang ebenfalls zur Straßenreinigung verpflichtet.
Weitere Informationen können den Satzungen zur Straßenreinigung der Stadt Wolfenbüttel entnommen werden.
Voraussetzungen
Die genauen Voraussetzungen zur Straßenreinigung und den Straßenreinigungsgebühren können den entsprechenden Satzungen entnommen werden.
Rechtsgrundlage
- 32-02 Verordnung über Art, Maß und räumlichen Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsverordnung)(PDF-Datei: PDF, 274 kB, 04.04.2019, nicht barrierefrei)
- 70-01 Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung)(PDF-Datei: PDF, 90 kB, 01.01.2018, nicht barrierefrei)
- 70-02 Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsgebührensatzung)(PDF-Datei: PDF, 134 kB, 01.01.2025, barrierearm)