Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Leistungsnummer: 99115005104001
Volltext
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Personen unter 16 Jahren, die aus einer Wohnung eines oder beider Sorgeberechtigten ausziehen:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- Aufenthaltstitel, falls vorhanden,
- eID-Karte (Ausweis für Unionsbürger), falls vorhanden
- nach Möglichkeit bitte auch die Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Namensänderungsurkunde (bei ausländischen Urkunden, die nicht von einem Land der EU ausgestellt worden sind, gegebenenfalls legalisiert und mit Übersetzung eines von einem deutschen Gericht beeidigtem Übersetzers)
Zur Online Terminvergabe
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Frist
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Urheber
Fachliche Freigabe
Gemeinde Seevetal