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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Leistungsnummer: 99115005070002

Volltext

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Ansprechpunkt

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein

Dieser wird nur benötigt, wenn die Abmeldung schriftlich, nicht persönlich erfolgt. Das Formular ist bei der zuständigen Meldebehörde erhältlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal